Hallo
hatte am Freitag an meinem Golf5 75 KW 1,6 ca.50000 Km 5 Jahre alt einen Motorschaden.
Die Werkstatt sagte mir da sei ein Kolbenring gebrochen und hat am Zylinder total tiefe riefen reingeraspelt.
Ausschleifen lässt sich das nicht mehr,die riefen sind zu tief,habe es auch selber gesehen.
Ein neuer Zylinderblock kostet 4800 Euro,bezahlen soll ich 2400 Euro der rest übernimmt VW.Hatte jemand auch schon so etwas.
Motorschaden Golf 5
Golf 1,6 ,102PS,Baujahr 03.2005
ca.28000Km
ca.28000Km
Re: Motorschaden Golf 5
Das ist definitiv ein Produktionsfehler. Da müsste VW eigentlich alles zahlen außer vielleicht Arbeitsstunden.
Vor allem beim 1.6'er 8V Motor dürfte das nicht vorkommen, dieser Motor ist einer der standhaftesten Motoren von VW überhaupt.
Vor allem beim 1.6'er 8V Motor dürfte das nicht vorkommen, dieser Motor ist einer der standhaftesten Motoren von VW überhaupt.
Re: Motorschaden Golf 5
ich kann nur jedem raten die Liftetimegarantie abzuschliessen. Denn gerade bei den Modellen um 2005 tritt häufig folgender ESP Fehler auf: "012 Geber1 für Bremsdruck- G201 elektrischer Fehler im Stromkreis".
Der Geber lässt sich nicht einzeln wie früher tauschen sondern nur die komplette Einheit. Kosten 1600 €. Also bei einem 2005 er Golf mit ca. 6000 € EK fast ein Totalschaden!!!!
Bei so ner Karre frage ich mich immer mehr: Wer will so ein Auto überhaupt gebraucht haben mit dem riesigen finanziellen Risiko. Und ohne ESP weiterfahren geht nicht, da es so keinen TÜV gibt.
Solche Produkte gehören eigentlich mit ablauf der Werksgarantie in die Schrottpresse.
Gruss
Felix
Der Geber lässt sich nicht einzeln wie früher tauschen sondern nur die komplette Einheit. Kosten 1600 €. Also bei einem 2005 er Golf mit ca. 6000 € EK fast ein Totalschaden!!!!
Bei so ner Karre frage ich mich immer mehr: Wer will so ein Auto überhaupt gebraucht haben mit dem riesigen finanziellen Risiko. Und ohne ESP weiterfahren geht nicht, da es so keinen TÜV gibt.
Solche Produkte gehören eigentlich mit ablauf der Werksgarantie in die Schrottpresse.
Gruss
Felix